Exportieren von Waren nach Großbritannien nach dem Brexit

Ab dem 1. Januar 2021 gilt für Unternehmen in England, Schottland und Wales (Großbritannien) nicht mehr das Umsatzsteuerrecht der EU.

Artikel, die Sie an ein Unternehmen in Großbritannien verkaufen, werden wie Exporte aus dem Rest der Welt behandelt.

Erfassen einer Einnahmenrechnung für ein Unternehmen aus GB oder dem Rest der Welt

Erstellen Sie zunächst wie gewohnt eine neue Einnahmenrechnung. Solange Ihr Kundendatensatz eine Adresse in GB oder dem Rest der Welt hat, werden auf Ihre Rechnungen automatisch die korrekten USt-Regeln angewendet.

Beim Erstellen einer Rechnung:

  • Ihnen wird oben die Meldung angezeigt, dass der USt-Satz auf Null gesetzt ist.
  • Der USt-Satz und der Betrag werden automatisch auf umsatzsteuerfrei festgelegt und können nicht bearbeitet werden.
  • Verwenden Sie die drei Punkte in der Spalte Summe, um auszuwählen, ob Sie Artikel oder Dienstleistungen verkaufen.

  • Die USt wird für Artikel und Dienstleistungen unterschiedlich angewendet. Falls Sie weitere Dienstleistungen an einen Kunden verkauft haben, erfassen Sie dafür eine separate Rechnung. Weitere Infos zu den USt-Sätzen für internationale Dienstleistungen